Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Corona und Schule.
Maskenpflicht
Aufgrund der Anpassung der Coronabetreuungsverordnung bezüglich des Tragens von medizinischen Masken, gilt auch in der KEO die Pflicht für Erwachsene und wenn eben möglich auch alle Kinder, medizinische Masken (Op-Masken) auf dem Schulgelände und im Schulgebäude zu tragen.
Der Krisenstab der Stadt Hagen hat die Regelung aufgrund der immer noch sehr hohen Infektionszahlen und des difusen Infektionsgeschehen in unserer Stadt noch erweitert bzw. verschärft. So müssen die medizinischen Masken in einem Umkreis von 50m um alle Schulen und KiTas getragen werden, ebenso wie in einem erweiterten Innenstadtbereich.
Die entsprechenden Regelungen finden Sie im Anhang.
Coronabetreuungsverordnung in der ab dem 22.02.21 gültigen Fassung
Auszug:
(3) Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen, soweit nachstehend nicht Abweichendes geregelt ist. Die Regelungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21. Januar 2021 (BAnz AT 22.01.2021 V1) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bleiben unberührt. Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden; dies gilt insbesondere im Bereich der Primarstufe.
Hier finden Sie den Link zu den Pressemitteilungen der Stadt Hagen bezüglich der neu beschlossenen Regeln, die mittels Allgemeinverfügung ab Montag, dem 22.02.2021, umgesetzt werden.
https://www.hagen.de/web/de/hagen_de/01/0101/010101/PM_372992.html
Hagen, 17.02.21
Schulbetrieb in Präsenz- und Distanzunterricht/ Notbetreuung
Liebe Eltern,
das Ministerium für Schule und Bildung hat in Abstimmung mit dem Land NRW für die
Zeit vom 22.02.2021 bis zunächst zum 05.03.2021 den Schulbetrieb im Wechsel
von Präsenz- und Distanzunterricht vorgesehen. Dies dient dazu, die Infektionszahlen
weiter zu senken und der Pandemie entgegenzuwirken. Die Schulpflicht besteht
jedoch weiter. Ab Montag, den 22.02.2021, werden alle Klassen der KEO in eine
A und eine B-Gruppe geteilt. Die Einteilung erfolgt nach dem Alphabet, um zu
ermöglichen, dass Geschwisterkinder an den gleichen Tagen Präsenz- bzw.
Distanzunterricht haben. Die beiden Gruppen A und B werden im täglichen
Wechsel am Präsenzunterricht teilnehmen. Den genauen Stundenplan erhalten
Sie über die Klassenlehrerinnen, ebenso wie die Zuteilung zu den Gruppen A oder B.
Ab Montag wird es auch wieder eine Notbetreuung geben, zu der Sie Ihr Kind mit
dem Formular bis spätestens Freitag, 19.02.21, 15 Uhr anmelden müssen.
Dies können Sie per Fax: 02331-37576916 oder per Mail: keo-notbetreuung@t-online.de
Bitte achten Sie unbedingt auf die Abgabefrist!
Wie bisher findet in der Notbetreuung kein Unterricht statt, Ihr Kind erhält aber
die Möglichkeit, die mitgebrachten Aufgaben für den Distanzunterricht zu erledigen.
An dieser Stelle noch einmal der Hinweis, dass Sie als Eltern dringend aufgerufen sind,
Ihr Kind - soweit möglich- zuhause zu betreuen, um so eine Kontaktreduzierung zu
unterstützen! Bitte folgen Sie diesem Aufruf und schicken Ihr Kind wirklich nur im absoluten
Notbedarf in die Notbetreuung.
Mit großer Vorfreude auf Ihre Kinder und auf einen kleinen Schritt in Richtung regulärem
Schulbetrieb grüße ich Sie herzlich
gez. Marion Krauß
stellv. Schulleiterin
Kein Schulsport
ab 2.011.2020, da alle Sporthallen, Schwimmbäder und Sportanlagen in Hagen gesperrt sind!
Der Krisenstab der Stadt Hagen
hat für Grundschüler*innen der 3. und 4. Klassen eine Maskenpflicht
während des Unterrichts beschlossen. Diese gilt ab Montag, den 9.11.2020.
Auch in der OGS und Betreuung sind die Masken von diesen Schüler*innen ständig zu tragen.
Auch für die Schüler*innen der Klassen 1 und 2 empfehlen wir dringend, den Mund-Nase-Schutz durchgehend im Unterricht und der OGS/ Betreuung zu tragen.
Lesen Sie dazu auch die "Neue Allgemeinverfügung Maskenpflicht Primarstufe", die Sie weiter oben auf dieser Seite aufrufen können.