Karl-Ernst-Osthaus Grundschule

Warnung vor Schnee und Eis

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

angesichts der Warnung des deutschen Wetterdienstes vor Schnee und Glätte am Donnerstatgmorgen, machen wir auf folgenden Erlass des Ministeriums aufmerksam:



 

2 Schulversäumnisse  (§43 Absatz 2 SchulG)

2.1 Nicht vorhersehbare Gründe für ein Schulversäumnis sind z.B. ein Unfall oder ein Todesfall in der Familie. Ein nicht vorhersehbarer Grund kann auch der plötzliche Eintritt extremer Witterungsverhältnisse oder ein nicht vorhersehbarer Ausfall des öffentlichen Nahverkehrs sein. In diesen Fällen entscheiden die Eltern selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist. (...)

Sollten Sie aus eben diesem Grund Ihr Kind morgen nicht in die Schule schicken können, teilen Sie dies bitte wie gewohnt über die Schoolfox App mit.
Bisher gibt es keine Informationen des Ministeriums zur Unwetterlage. Sollte sich dies ändern, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend.

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